Der Verkauf von Waren ist am Veranstaltungssamstag gestattet. Die Verantwortung für die Einhaltung aller gewerberechtlichen, steuerlichen und ordnungsrechtlichen Vorschriften liegt ausschließlich beim Aussteller. Da es sich um keine marktrechtlich festgesetzte Veranstaltung handelt, sind die Aussteller selbst für das Mitführen einer ggf. erforderlichen Reisegewerbekarte verantwortlich.
Jeder Aussteller ist für die Brandsicherheit an seinem Stand verantwortlich. Eingebrachte Materialien (z. B. Pavillons, Tischdecken, Dekoration) sollten schwer entflammbar sein. Elektrische Geräte müssen den VDE-Sicherheitsstandards entsprechen. Die zugewiesenen Fluchtwege auf der Freifläche sind unter allen Umständen freizuhalten.
Die zugewiesenen Standflächen sind strikt einzuhalten. Pavillons auf der Freifläche müssen vom Aussteller ausreichend gegen Wind gesichert (beschwert) werden. Der anfallende Müll ist vom Aussteller vollständig wieder mitzunehmen und darf nicht in öffentlichen Abfallbehältern vor Ort entsorgt werden.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Ausstellungsgegenständen, Diebstahl oder wetterbedingte Schäden. Den Ausstellern wird der Abschluss einer eigenen Aussteller-Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei höherer Gewalt oder extremer Witterung (z. B. amtliche Unwetterwarnung) aus Sicherheitsgründen kurzfristig abzusagen oder abzubrechen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung von entstandenen Auslagen oder entgangenem Gewinn.
Der Veranstalter verarbeitet die im Rahmen der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zur Organisation und Durchführung des Festivals. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Während der Veranstaltung werden durch den Veranstalter Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentations- und Werbezwecken erstellt (z. B. für die Webseite oder Social Media). Mit der Teilnahme erklärt sich der Aussteller damit einverstanden, dass Aufnahmen seines Standes und seiner Person für diese Zwecke unentgeltlich genutzt werden dürfen.
Um eine attraktive Vielfalt für die Besucher zu gewährleisten, ist der Aussteller an die im Anmeldeformular angegebenen Marken und Warengruppen gebunden. Wesentliche Änderungen oder Ergänzungen des Sortiments nach der Anmeldung bedürfen der kurzen Abstimmung mit der Veranstaltungsleitung.
Mit der Anmeldung und der Zahlung der Standmiete, spätestens mit dem Aufbau des Standes erkennt der Aussteller diese Teilnahmebedingungen sowie die Anweisungen des Veranstalters vor Ort verbindlich an.